Zuschüsse

Zuschussrichtlinien

- Neu - 

Stand: Mai 2022

 

Sie können das nachfolgende Dokument auch als PDF-Datei (ca. 16 Kilobyte) herunterladen ebenso finden Sie hier Erläuterungen & Beispiele zur Honorar- und Reisekostenabrechnung.

 

Bezuschussung einer literarischen Veranstaltung

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst kann Bayern liest e. V. Veranstaltungen zur Förderung und Pflege der Literatur bezuschussen.

Der Zuschussanteil von Bayern liest e. V. beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten.

Gefördert werden:

Lesungen vor Ort von AutorInnen an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Buchhandlungen etc. Staatliche oder durch Staatsgelder zu diesem Zweck geförderte Institutionen (z. B. Friedrich-Bödecker-Kreis) dürfen an der Veranstaltung nicht beteiligt sein.

Der Zuschuss beträgt beim Honorar für die 1. Lesung max. € 220,- ab der 2. Lesung max. € 110,-.

Der Zuschuss beträgt bei den Fahrtkosten max. 50 %. Dabei finden Bahnfahrkarten 2. Klasse inkl. Zuschläge oder € 0,35 pro km bei Fahrten mit dem Auto bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten Berücksichtigung.

Der Zuschuss beträgt für Übernachtungen max. € 20,- und für das Tagegeld max. € 10,-.

Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher oder Musiker werden nicht bezuschusst.


Online-Lesungen aufgrund der Corona-Pandemie live via Skype, Zoom, Video-Livestream o. ä

Der Zuschuss beim Lesehonorar beträgt max. € 220,- je Online-Lesung.

Der Zuschuss für Zusatzkosten für technische Ausstattung (z. B. Miete Laptop mit LTE-Verbindung) beträgt max. € 25,-.

 

Voraussetzungen für die Förderung von „live“ Online-Lesungen:

 

  • Ein Austausch (Diskussion, Rückmeldungen, Beantwortung von Fragen) zwischen Publikum und AutorIn muss möglich sein (entweder direkt über „live“ Online-Lesung oder im Nachgang über Schriftverkehr, E-Mail, Antwort-Video o. ä.),
  • die Zahl der BesucherInnen muss sich ermitteln lassen,
  • den Nachweis müssen die AutorInnen erbringen und an Bayern liest e. V. melden.

 

Videos, die von Autorinnen und Autoren eigens für Bayern liest e.V. aufgenommen und online als Video-Lesung zur Verfügung gestellt werden, beträgt der Zuschuss beim Lesehonorar beträgt max. € 220,- pro Video.

Der Zuschuss für die Aufnahmekosten von Lesungen als Online-Video beträgt max. € 140,- pro Video.

 

Voraussetzungen für die Förderung von eigens aufgenommenen Videos:

  • Ein Austausch (Diskussion, Rückmeldungen, Beantwortung von Fragen) zwischen Publikum und AutorIn muss im Nachgang möglich sein, z. B. über Schriftverkehr, E-Mail, Plattform o. ä.,
  • das Video muss einen Verweis auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium enthalten,
  • die Autorin bzw. der Autor darf parallel keinen honorierten Betrag für das Video über das Literaturportal Bayern oder einen anderen Zuwendungsgeber erhalten (Doppelförderung),
  • die Zahl der BesucherInnen muss sich ermitteln lassen,
  • den Nachweis müssen die AutorInnen erbringen und an Bayern liest e. V. melden.


Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Bei Einsendung eines Zuschussantrags können Sie in der Regel eine Bezuschussung der Veranstaltungskosten erwarten, jedoch immer nur vorbehaltlich vorhandener Mittel, besonders was das 4. Jahresquartal anbelangt.

 

Antrags- und Abrechnungsmodalitäten

Ihr Antrag sollte möglichst frühzeitig und vor der Veranstaltung erfolgen. Bitte senden Sie ihn per Post oder E-Mail (Bitte keine Zip-Dateien - Danke!) an die Geschäftsstelle von Bayern liest e. V.  Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; für spät im Jahr stattfindende Veranstaltungen werden - bei rechtzeitiger Antragstellung - die entsprechenden Zuschussgelder reserviert.

Nach der Veranstaltung bitten wir Sie innerhalb von vier Wochen abzurechnen. Danach verfällt der Anspruch auf einen Zuschuss.

Bitte führen Sie auf dem Abrechnungsformular alle tatsächlich entstandenen Kosten auf und belegen Sie diese durch Rechnungen / Quittungen. Lassen Sie das Formular von der Autorin/vom Autor unterschreiben. Bitte vergessen Sie die Kontoverbindungen des Veranstalters nicht und senden Sie alle Abrechnungsunterlagen - auch von Ihnen unterschrieben - per Post (keine Einschreiben) oder E-Mail (Bitte keine Zip-Dateien - Danke!) an die Geschäftsstelle.

Der Zuschussbetrag wird dem Veranstalter auf das von ihm angegebene Konto überwiesen. Zahlungen direkt an den/die Autor/in sind nicht möglich.

Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, geben Sie bitte der Geschäftsstelle umgehend unter Angabe des Veranstaltungsdatums Bescheid (per Post oder E-Mail), damit die freigewordenen Mittel anderweitig vergeben werden können. Vielen Dank!

 

Sonstiges zur Beachtung

Die Zuschüsse dürfen nicht für Veranstaltungen verwendet werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Bereits gewährte Zuschüsse können dann zurückgefordert werden.

Bei allen Werbemitteln für die geförderte Veranstaltung ist der Zusatz anzubringen: "Unterstützt von Bayern liest e. V.". Bitte übersenden Sie mit der Abrechnung Belege von Werbemitteln; auch Kopien von Pressemitteilungen und -berichten sind sehr willkommen.

Stand: Mai 2022

Sie können das Dokument auch als PDF-Datei (ca. 16 Kilobyte) herunterladen

Bayern liest