Zuschussantrag

Veranstalter

* bedeutet Pflichtfeld
Veranstaltung
Bitte geben Sie den Veranstaltungsmonat an, wenn Sie das genaue Datum noch nicht wissen.
Veranstaltungsbeginn bzw. erste Veranstaltung
gleicher Ort & gleicher Autor
Telefon, Handy, Mail oder Webseite
Null – heißt noch keine Honorarvereinbarung. Bitte ausschließlich Zahlen ohne Punkte und Währungssymbol eingeben!
  
* bedeutet Pflichtfeld

Wir haben unser Antragsformular überarbeitet, um die weitere Verarbeitung für uns komfortabler und für Sie schneller durchführen zu können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir ab 2024 nur noch Anträge annehmen, die über die Webseite gestellt werden.

Vielen Dank!

 

Weitere Infos:

Bayern liest e.V.
Schäftlarnstrasse 160
81371 München

E-Mail: geschaeftsstelle(at)bayern-liest.de

Das Team von Bayern liest steht Ihnen gerne für Fragen per Mail zur Verfügung und telefonisch zu nachfolgenden Zeiten.

Telefon Nr: 0151 - 46 355 734

Di & Mi 10:00 bis 14:00

 

Sie erhalten eine automatische Bestätigung.

Wenn Sie z.B. im Feld Honorar etwas anderes als Zahlen eingeben, ist ein Senden nicht möglich.

Nach der Veranstaltung bitten wir Sie innerhalb von vier Wochen abzurechnen. Danach verfällt der Anspruch auf einen Zuschuss.

Die Auszahlung der Mittel an uns erfolgt in der Regel Ende Mai, für 2024 aber wahrscheinlich erst Ende Juli, daraus ergibt sich, dass wir auch dann erst mit der Zuschussauszahlung beginnen.


Erläuterungen & Beispiele zur Honorar- und Reisekostenabrechnung


Ab 15. Juli 2024 gilt folgendes für das Antragsjahr 2024:

Aufgrund der vielen Anträge für Veranstaltungen bis Ende des Jahres 2024 ist es ehr unwahrscheinlich, dass Ihrem Antrag Mittel zugewiesen werden. Wir werden Sie bis Ende Januar 2025 informieren, falls noch Mittel verfügbar sind.

Bitte reichen Sie trotzdem nach der Veranstaltung das Honorarabrechnungsformular und die Belege innerhalb von vier Wochen ein, um den Anspruch auf den Zuschuss nicht zu verlieren.

Anträge für das Jahr 2025 sind davon nicht betroffen.