Zuschussrichtlinien 2023


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Bezuschussung einer literarischen Veranstaltung

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst kann Bayern liest e. V. Veranstaltungen zur Förderung und Pflege der Literatur bezuschussen.

Der Zuschussanteil von Bayern liest e. V. beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten.

Gefördert werden:

  • Lesungen vor Ort von AutorInnen an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Buchhandlungen etc. Staatliche oder durch Staatsgelder zu diesem Zweck geförderte Institutionen (z. B. Friedrich-Bödecker-Kreis) dürfen an der Veranstaltung nicht beteiligt sein.


Der Zuschuss beträgt beim Honorar für die 1. Lesung max. € 220,- ab der 2. Lesung max. € 110,-.

Der Zuschuss beträgt bei den Fahrtkosten max. 50 %. Dabei finden Bahnfahrkarten 2. Klasse inkl. Zuschläge oder € 0,35 pro km bei Fahrten mit dem Auto bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten Berücksichtigung.

Der Zuschuss beträgt für Übernachtungen max. € 20,-.

Der Zuschuss beträgt für das Tagegeld max. € 10,-.

Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher oder Musiker werden nicht bezuschusst.
 

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt. Bei Einsendung eines Zuschussantrags können Sie in der Regel eine Bezuschussung der Veranstaltungskosten erwarten, jedoch immer nur vorbehaltlich vorhandener Mittel, besonders was das 4. Jahresquartal anbelangt.


Antrags- und Abrechnungsmodalitäten

Ihr Antrag sollte möglichst frühzeitig und vor allem der Veranstaltung erfolgen. Bitte stellen Sie den Antrag online über unsre Webseite https://www.bayern-liest.de/formulare/zuschussantrag. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; für spät im Jahr stattfindende Veranstaltungen werden - bei rechtzeitiger Antragstellung - die entsprechenden Zuschussgelder reserviert.

Nach der Veranstaltung bitten wir Sie das Honorarabrechnungsformular und die Belege innerhalb von vier Wochen einzureichen, sonst verfällt der Anspruch auf einen Zuschuss. Die Unterlagen & Erläuterungen finden Sie auf unserer Homepage https://www.bayern-liest.de/formulare/honorarabrechnung.

Bitte führen Sie auf dem Abrechnungsformular alle tatsächlich entstandenen Kosten auf und belegen Sie diese durch Rechnungen / Quittungen. Senden Sie alle Abrechnungsunterlagen - auch von Ihnen unterschrieben - per E-Mail (oder Post) an die Geschäftsstelle.

Der Zuschussbetrag wird dem Veranstalter auf das angegebene Konto überwiesen. Zahlungen direkt an AutorInnen sind nicht möglich.

Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, geben Sie bitte der Geschäftsstelle umgehend unter Angabe des Veranstaltungsdatums Bescheid (per E-Mail), damit die freigewordenen Mittel anderweitig vergeben werden können. Vielen Dank!


Sonstiges zur Beachtung

Die Zuschüsse dürfen nicht für Veranstaltungen verwendet werden, die die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden. Bereits gewährte Zuschüsse können dann zurückgefordert werden.

Bei allen Werbemitteln für die geförderte Veranstaltung ist der Zusatz anzubringen: "Unterstützt von Bayern liest e. V.". Bitte übersenden Sie mit der Abrechnung Belege von Werbemitteln; auch Kopien von Pressemitteilungen und -berichten sind sehr willkommen.

Stand: Juni 23


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